Von Frank Christiansen, dpa
Bei der Kritik an öffentlichen Missständen darf man zu drastischen Vergleichen greifen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht bekräftigt und die Klage des Fußballverbands von Katar gegen den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger abgewiesen.
Düsseldorf (dpa) – Theo Zwanziger durfte das Wüstenemirat Katar als «Krebsgeschwür des Weltfußballs» bezeichnen. Der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) errang am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht einen Sieg im Rechtsstreit mit dem Fußballverband von Katar.
Zwar sei die Bezeichnung «Krebsgeschwür» eine massiv herabwürdigende Beleidigung, Zwanziger habe damit aber die Vergabe der Fußball-WM
2022 an Katar kritisiert. Diese Kritik habe im Vordergrund gestanden, nicht die öffentliche Diffamierung. Damit sei die Aussage vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und keine Schmähkritik.
Wenige Stunden nach der Klageabweisung kündigte die Anwaltskanzlei, die den Fußballverband in dieser Angelegenheit vertritt, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf an.
«Ich habe niemanden persönlich angegriffen», sagte der Jurist Zwanziger, der früher selbst Richter war. «Ich war immer davon überzeugt, dass die Kritik an der WM-Vergabe an Katar, auch wenn ich sie mit deutlichen Worten geäußert habe, von der in der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit gedeckt war.»
Bei dem Rechtsstreit ging es um ein Interview Zwanzigers mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015. Darin fallen jene Worte, die am Persischen Golf für erhebliche Verstimmung gesorgt hatten: «Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist.
Mit dieser Entscheidung hat alles begonnen.»
Der Fußballverband des Wüstenstaates hatte beantragt, Zwanziger die wenig schmeichelhafte Aussage zu verbieten. Es handele sich um eine Kollektivbeleidigung. Nachdem dieser sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wurde er verklagt.